Begrenzung des Sondernutzungsrechtes (Garten)


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Abgeschickt von Ralf am 01 Juli, 2004 um 17:16:55

Hallo an alle,

meine ETW steht unmittelbar vor der Übergabe. Zur Wohnung (im EG) gehört ein Sondernutzungsrecht an einem Gartenanteil, welcher nach links an einen Weg grenzt, nach vorne an den Gemeinschaftsgarten und nach rechts an ein weiteres Sondernutzungsrecht (alles Gem'eigentum). Nachdem nun auch der Gartenbau in die Endphase gekommen ist, stelle ich fest:
(a) Es wurde eine Hecke, die Gemeinschaftseigentum ist, zur Abgrenzung AUF meiner Gartenfläche (und den anderen "Sondergärten") gepflanzt. Die Bepflanzung ist nicht in der Baubeschreibung geregelt. Insbesondere zum Weg hin steht die Hecke mit deutlichem Abstand zur Grenze AUF unserem Anteil (Auf dem gepflasterten Weg läßt sie sich schließlich nicht pflanzen)
(b) Die Begrenzung zum Weg scheint unseren Gartenanteil zu beschneiden. Im vertragsrelevanten Aufteilungsplan liegen keine Bemaßungen vor, nur eine Zeichnung. Meine linke Grundstücksgrenze ist zudem abgerundet.
Meine Fragen:
(a) Da ich eine "Gemeinschaftshecke" nicht selber schneiden und bezahlen muß, würde ich sie gerne tolerieren. Kann ich durchsetzen, daß sie unmittelbar an die Grenze, idealerweise AUF die Grenze (Weg müßte verkleinert werden) umgepflanzt wird?
(b) Wie genau läßt sich der verbindliche Grenzverlauf feststellen? Ich möchte gerne einen Gutachter (teuer) vermeiden.

Danke für die Geduld mit diesem recht langen Beitrag.

Viele Grüße
Ralf


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