Re: Was geht vor - bebauungsplan oder Landes-Bauordnung?


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Abgeschickt von Nadie am 19 Februar, 2008 um 13:34:13:

Antwort auf: Was geht vor - bebauungsplan oder Landes-Bauordnung? von susanne am 19 Februar, 2008 um 13:11:47:

Was steht denn woertlich in dem Bebauungsplan?

1.) Bauaufsichtlich geht die BauO vor. Aber auch bei Genehmigungsfreiheit muss man alle materiell-rechtlichen Vorschriften einhalten.
2.) Bauplanungsrechtliche Vorgaben zu Nebenanlagen bzw. Anlagen ausserhalb der Baufelder muessen natuerlich eingehalten werden, ggf. muss hier gesondert eine Ausnahme oder Befreiung beantragt werden.
3.) Mitunter fuehrt der Bebauungsplan auch Gestaltungssatzungen der Gemeinde mit auf, die weitere Anforderungen stellen. Wenn Sie die nicht einhalten, muessen Sie u.U. ebenfalls eine Abweichung (Ausnahme) beantragen.


: Wir wollen in Brandenburg einen Carport und eine Terassenüberdachung errichten. In der Landes-Bauordnung Brandenburg steht, daß Garagen und Carports bis 50 qm und Terassenüberdachungen bis 15 qm genehmigungsfrei sind.
: Im Bebauungsplan steht, daß alle Garagen und Carports ohne Satteldach genehmigungspflichtig sind und das Terassenüberdachungen grundsätzlich genehmigungspflichtig sind.

: Was gilt denn nun?





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