Abgeschickt von H-J Lang am 19 Februar, 2008 um 17:17:39
Antwort auf: Re: Holzschuppen für Holzlagerung im Außenbereich von Bauassessor am 18 Februar, 2008 um 09:25:37:
: Wenn die Gemeinde eine Änderung des Bebauungsplanes ablehnt, dann kann es sich nicht um eine Fläche im Außenbereich handeln.
Häää? das verstehe ich jetzt nicht.
Das Grundstück ist am Ortsrand/Außenbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.
Die Gemeinde nimmt es nicht in den Bebauungsplan auf!
:Somit haben Sie auch keine Privilegierung...
Ich dacht schon - auf Grund des Waldbesitzes, ich muß ja schließlich auch die Beiträge zur Berufsgenossenschaft bezahlen.