Re: Holzschuppen für Holzlagerung im Außenbereich


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Abgeschickt von H-J Lang am 19 Februar, 2008 um 17:17:39

Antwort auf: Re: Holzschuppen für Holzlagerung im Außenbereich von Bauassessor am 18 Februar, 2008 um 09:25:37:

: Wenn die Gemeinde eine Änderung des Bebauungsplanes ablehnt, dann kann es sich nicht um eine Fläche im Außenbereich handeln.

Häää? das verstehe ich jetzt nicht.
Das Grundstück ist am Ortsrand/Außenbereich als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.
Die Gemeinde nimmt es nicht in den Bebauungsplan auf!

:Somit haben Sie auch keine Privilegierung...

Ich dacht schon - auf Grund des Waldbesitzes, ich muß ja schließlich auch die Beiträge zur Berufsgenossenschaft bezahlen.



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