Re: Anrechnung auf die GRZ


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Februar, 2008 um 22:25:16

Antwort auf: Re: Anrechnung auf die GRZ von Tobias Hanf am 19 Februar, 2008 um 14:01:50:

: Ich muss die GRZ und GFZ des Objektes für eine Grundstücksbewertung ermitteln.

: Da der Bodenwert durch Vergleich mit Bodenrichtwerten ermittelt wird, muss ich den Bodenrichtwert, der für eine bestimmte GRZ/GFZ veröffentlicht wird durch Umrechnungskoeffizienten (WertR 2006) vergleichbar machen.

: Somit benötige ich die Werte, um den Vergleich mit dem Bodenrichtwert zu ermöglichen.

: Vielen Dank für die Hinweise zur Anrechnung.

: Tobias Hanf

Im Rahmen der Wertermittlung ist wohl eher die aktuelle BauNVO 1990 heranzuziehen und danach sind Nebenanlagen, deren Zufahrten usw. auf die GRZ anzurechnen (§19 Abs. 4 BauNVO). Allerdings entsteht damit ein verschobenes Bild, da die Berücksichtigung bei der Ermittlung in der GRZ mit dem Privileg gekoppelt wurde, die zulässige GRZ um bis zu 50% überschreiten zu dürfen. Da es im unbeplanten Innenbereich aber keine zahlenmäßig erfassbare GRZ gibt, kann aus der für das Grundstück ermittelten GRZ nicht abgeleitet werden, ob das Bebauungspotential des Grundstücks ausgeschöpft ist oder nicht.



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