Re: Vorkaufsrecht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sepp am 19 Februar, 2008 um 22:30:19:

Antwort auf: Vorkaufsrecht von Vogele Hermann am 18 Februar, 2008 um 19:56:19:


: Gibt es irgendwelche Richtlinien über die Höhe eines solchen Betrages? Wie hoch ist die Wertminderung einer Immobilie durch solch einen Grundbucheintrag? Oder ist dies alles reine Verhandlungssache?

--> Alles reine Verhandlungssache.

Fallen der Person bei nicht Inanspruchnahme Ihres Vorkaufsrechtes Notarkosten an?

--> Nein




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]