Abgeschickt von Sepp am 19 Februar, 2008 um 22:30:19:
Antwort auf: Vorkaufsrecht von Vogele Hermann am 18 Februar, 2008 um 19:56:19:
: Gibt es irgendwelche Richtlinien über die Höhe eines solchen Betrages? Wie hoch ist die Wertminderung einer Immobilie durch solch einen Grundbucheintrag? Oder ist dies alles reine Verhandlungssache?
--> Alles reine Verhandlungssache.
Fallen der Person bei nicht Inanspruchnahme Ihres Vorkaufsrechtes Notarkosten an?
--> Nein