auserordenliche Kündigung von Werkvertrag


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Abgeschickt von thor am 20 Februar, 2008 um 08:22:05

Mir wurde ein Werkvertrag an der Haustür angedreht mit für eine Fassadenrenovierung zum Festpreis von 17.500 Euro mit Lieferun bis zum Jahr 2011.
Der Vertreter sagte, es sei jeder Zeit meine Sache ob ich die Baumasnahme auch durchführe, was meinerseits vorallem von meinen Finanzierungsmöglichkeiten und der Förderung der Dorferneuerung abhängt.
Diese war für 2010 in unserer Gemeinde geplant ist aber jetzt ausgesetzt womit für mich die Finanzierung unmöglich wird.
Die Firma beharrt aber auf den Vertrag und will schon einen Aufmaßtermin vereinbaren.
Es wurden bisher keine Leistungen erbracht.
Gibt es eine Möglichkeit auch nach der Widerrufsfrist vom Vertrag zurückzutreten ?
Ist es zulässig das ein Vertreter etwas anderes erzählt als das was im Vertrag dann steht ? (Es waren zwei Zeugen anwesend)

Vielen Dank für die Antwort




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