Abgeschickt von susanne am 20 Februar, 2008 um 09:33:13
Antwort auf: Re: Was geht vor - bebauungsplan oder Landes-Bauordnung? von Nadie am 19 Februar, 2008 um 13:34:13:
: Was steht denn woertlich in dem Bebauungsplan?
hab ich natürlich komplett nicht im Kopf. Ungefähr so: Carports sind ausnahmsweise nicht genehmigungspflichtig sofern sie eine Satteldachgaube (hier ist dann auch noch irgendein Dachwinkel angegeben) aufweisen.
Zu Terassenüberdachungen steht nur: Für andere Anbauten, die direkt am Haus verankert werden, sind Einzelgenehmigungen zu beantragen.