Abgeschickt von Thomas am 02 Juli, 2004 um 11:04:31:
Antwort auf: Ferienhaus von sebastian am 29 Juni, 2004 um 22:17:36:
Nein dazu brauchen Sie eine Nutzungsänderungsgenehmigung. Sie könnten natürlich auch auf Ihr Glück hoffen, dass Sie niemand bei der Baubehörde meldet und diese auch nichts über die Meldung als Erst-Wohnsitz erfährt.