Es lag nie Nutzungsänderung für eine Praxis vor. Wer muß diese beantragen?


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Abgeschickt von Andreas W. am 20 Februar, 2008 um 12:05:33

Hallo,

folgendes Szenario:

ein 2 Familienhaus soll aufgestockt werden. Die Dachwohnung soll etwas vergrößert werden. Dies ist lt. Bauamt kein Problem.

Im Erdgeschoß jedoch befindet sich eine Arztpraxis die nicht in den Bauplänen eingetragen ist bzw. es lag nie eine Nutzungsänderung vor (Praxis besteht seit 30 Jahren danach Vermietung der Räume an neuen Arzt).
Dieser hat Umbauten an den bestehenden Räumen durchgeführt.

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Nun die Frage (endlich): Musste der Arzt nach dem Umbau die Praxis in die Bauunterlagen eintragen lassen oder ist das Sache des Vermieters?

Problem besteht nämlich nun darin, daß nicht genug Parkplätze vorhanden sind (bisher 3 - gefördert würden jedoch 5). Wer muß diese Plätze nun nachweisen?

Bauamt rät nur: Erst mal gar nicht´s sagen und die Pläne für die Aufstockung einreichen. Wenn es nicht auffällt ist es gut. Wenn doch müsste man sehen.

Was meint Ihr dazu?

Gruß
Andreas




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