Definition: freistehendes Wohngebäude


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Abgeschickt von Thomas am 20 Februar, 2008 um 20:12:07

Hallo liebes Forum,

in der Tabelle des §29 BauO NW werden verschiedene Gebäudekategorien zwecks unterschiedlicher Brandschutzanforderungen beschrieben. Der Spalte 1 ist hier ein freistehendes Wohngebäude mit nicht mehr als einer Wohnung zugeordnet.
Was bedeutet hier freistehendes Wohngebäude im Sinne dieser Verordnung?
Bestehen hier Abhängigkeiten mit den Abstandfächen, bzw. dem Abstand zum nächstgelegenen Gebäude?

Schon dankend vorweg und sehr gespannt wartend,
Thomas





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