Re: Was geht vor - bebauungsplan oder Landes-Bauordnung?


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Abgeschickt von Bolanger am 21 Februar, 2008 um 08:41:05:

Antwort auf: Re: Was geht vor - bebauungsplan oder Landes-Bauordnung? von Nadie am 20 Februar, 2008 um 11:05:23:

also mich würde die Frage nun auch interessieren. LBO sagt, dass Gartenhütte genehmigungsfrei ist, sofern sie nicht dem Bebauungsplan widerspricht. Bebauungsplan sagt, dass Gartenhütten genehmigt werden müssen.

Für mich heisst das, dass ich ohne Genehmigung bauen darf (wenn die LBO tatsächlich vorrang vor dem B-Plan hat). Schliesslich steht im Bebauungsplan nicht drin, dass die Hüte unzulässig ist. Da steht halt nur, dass man eine Genehmigung braucht. Wenn alle anderen Vorschriften eingehalten werden, kann die Gemeinde den Hüttenbau also nicht verbieten.

:
: : hab ich natürlich komplett nicht im Kopf. Ungefähr so: (...)

: Dann kann man die Frage natürlich auch nicht vernünftig beantworten.





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