Efeu an Mauer


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Abgeschickt von marmota am 21 Februar, 2008 um 12:18:25

Nach erfolglosen Kompromissversuchen mit der Baugesellschaft auf dem Nachbarsgrundstück, errichtete unsere Partei eine 2m hohe Betonmauer um das Grundstück zu sichern. Die Mauer steht auf unserem Grundstück und die Nachbarsgärten liegen 2m unter unseren.

Auf dem Nachbargrundstück wurden jetzt im Abstand von ca. 1m Efeustecklinge gepflanzt, die Pflanzen sind ca. 1m hoch und haben eine kleine Kletterhilfe. Wohin der Efeu wachsen wird, dürfte klar sein. Stellt sich mir die Frage, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, ob ich bei solchen Pflanzen einen Mindestabstand wahren muß. Die Mauer steht in Ba-Wü.

Wir wollen natürlich eine Beschädigung der Mauer verhindern und ein Überwuchern unserer Pflanzen auf der Mauer.
Die Pflanzaktion verstehe ich als absolute Provokation, da ursprünglich angefragt wurde, ob wir nicht Efeu von oben nach unten wachsen lassen würden. Der Landschaftsgärtner aber davon aus oben genannten Gründen auch davon abriet und wir nicht die Haftung für entstehende Schäden durch Efeu tragen wollen.



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