Re: baufenster und baugenehmigung?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Februar, 2008 um 13:08:28

Antwort auf: Re: baufenster und baugenehmigung? von peter am 21 Februar, 2008 um 20:48:34:

: nein nicht die anzahl der bauanträge. ich meine wenn die garage seperat mit einer baugenehmigung (wohnhaus im freistellungsverfahren) eingereicht wird. vielleicht gibt es auch so was wie ne ausnahme/befreiung für die zu große garage?

:
: danke

Das sind dann immer noch zwei Bauanträge - nur das der eine im Freistellungsverfahren durchgeführt würde und der andere wegen Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche einen Verstoss gegen den Bebauungsplan darstellt. Eine Heilung des Verstosses über eine Befreiung ist immer möglich aber dafür gibt es keine Garantie. Also erstmal bei der Behörde nachfragen, ob sie dort denn befreien würden, wenn man einen Antrag stellte.

Wer betreut denn die Bauanträge? Da Sie dafür einen Architekten brauchen, wäre dieser genau der richtige Ansprechpartner (und Honorarempfänger) um die Zulässigkeit und Genehmigungsfähigkeit des gesamten Vorhabens zu klären.



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