Re: Anrechnung auf die GRZ bzw. GFZ


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 Februar, 2008 um 13:34:37

Antwort auf: Re: Anrechnung auf die GRZ bzw. GFZ von Tobias Hanf am 20 Februar, 2008 um 13:34:19:

: Vielen Dank für die Antwort.

: In meinem speziellen Fall gibt es einen Bodenrichtwert, der sich auf eine bestimmte GFZ bezieht. Eine GRZ ist nicht angegeben.

: Somit kann ich wohl auf die Ermittlung der GRZ verzichten.

: Jedoch muss ich die GFZ ermitteln.

: Kann man die Ansicht analog auf die GFZ übertragen?

Sie müssen doch im Rahmen des Gutachtens den (allgmeinen Vergleichswert) Bodenrichtwert in Bezug zu dem konkreten Objekt stellen. Wenn dazu eine GFZ ermittelt werden muss, die baurechtlich aber keine Relevanz hat, wäre meines Erachtens nur deutlich zu machen, auf welcher Grundlage das ermittelt wurde. Und in diesem Zusammenhang ist ja auch (nur) der Bestand zu dokumentieren und keine Abweichung oder eventuell zulässige Überschreitung durch Nebenanlagen nachzuweisen.



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