Re: Baungenehmigung Mobilheim auf Campingplatz?


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Abgeschickt von K.D. am 25 Februar, 2008 um 14:31:45

Antwort auf: Baungenehmigung Mobilheim auf Campingplatz? von Dieter am 23 Februar, 2008 um 18:53:24:

: Hallo,
: ich beabsichtige auf einem Campingplatz in Oberbayern ein Mobilheim aufzustellen (35 qm). Der Platzbetreiber ist einverstanden. Muss eine Baugnehmigung vorliegen?


Antwort:
Das sagt die Rechtssprechung:
"Campingplatzgebiete dienen der Aufstellung für mobile Unterkünfte wie Wohnwagen und Zelte. Mobilheime gehören wegen der fehlenden Mobilität nicht dazu."

Ja so ist das mit dem Namen:
Auch wenn das Mobilheim Mobilheim heißt, ist es nicht mobil.
Bei der Mobilität ist davon auszugehen, das das "Heim" für den Straßenverkehr zugelassen und auch auf Grund seines Zustandes dafür geeignet sein muss. Es muss jederzeit auch technisch fahrbereit sein, wie zum Beispiel Wohnwagen, Wohnanhänger und Caravans.

In der Regel wird das Mobilheim auf ein anderes Fahrzeug geladen und an seinen Aufstellort verbracht.

Der Platzbetreiber wird nur die Einkünfte für einen neuen Dauergast sehen.

Der Platzbetreiber muss ja für den Platz eine Genehmigung haben; der Campingplatz ist nämlich als gesamte bauliche Anlage baugenehmigungspflichtig. Da dürfte genau drinstehen, was aufgestellt werden darf und was nicht.
Vielleicht gibt es ja auch einen Platzbereich, der als Wochenendplatz genehmigt ist.
Wochenendplätze sind Plätze, die zum Aufstellen oder Errichten von Wochenendhäusern mit einer maximalen Grundfläche von 40 qm (und einer Gesamthöhe von 3,50 m) bestimmt sind. Sie werden ständig oder nur zu bestimmten Jahreszeiten betrieben. Unter dem Begriff des Wochenendhauses können auch Mobilheime bzw. Wohnwagen (die durch Aufbocken usw. nicht mehr fahrtüchtig sind) gefasst werden.

Auch hier gilt wie für den Campingplatz: Der Wochenendplatz ist als gesamte bauliche Anlage baugenehmigungspflichtig.

Wenn für den Wochenendplatz eine Baugenehmigung da ist, braucht man für das Wochendhaus keine Baugenehmigung. Ist für den Platz keine Baugenehmigung da, brauchen Sie eine fürs Mobilheim.




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