Re: Bauzwang


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Abgeschickt von Bauassessor am 26 Februar, 2008 um 14:11:53:

Antwort auf: Bauzwang von Axel J am 26 Februar, 2008 um 12:34:04:

Hallo,

anscheinend handelt es sich um einen ganz seltenen Fall von "Baugebot" gem. § 176 BauGB. Sofern die Gemeinde dieses Baugebot hinreichend begründet hat (das muss ein Rechtsanwalt prüfen - an ein Baugebot sind sehr hohe Anforderungen gestellt, da es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsrechte handelt), haben Sie wenig Möglichkeiten.

Das Baugebot richtet sich erst einmal an den Eigentümer, der Sie ja noch nicht sind. Sobald sie das Grundstück kaufen wollen und zu anderen als zu vereinbarten Zwecken entwickeln wollen, hat die Gemeinde meines Wissens ein Vorkaufsrecht.

Sollten Sie das Grundstück dennoch kaufen können, haben Sie nur die Möglichkeit, von dem Baugebot abzuweichen, wenn Sie gem. § 176 Abs. 3 BauGB nachweisen, dass die Durchführung des Vorhabens aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist. Beim Bau eines Pools mit Poolhaus scheint ihre wirtschaftliche Situation nicht die schlechteste zu sein.

: Hallo,
: ich habe ein bebautes Grundstück. Nun möchte ich das angrenzende Nachbargrundstück dazukaufen.
: Das Problem ist es allerdings das bei dem Grundstück ein Bauzwang besteht (innerhalb 3 Jahren).
: Gibt es hier eine möglichkeit dies zu umgehen. Ich würde
: gerne einen Swimming-Pool (evtl. mit Poolhaus) anlegen.
: Hat man hier eine Möglichkeit?

: Im voraus besten Dank.

: Axel





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