Sichtschutz / Niedersachsen --> zu hoch?


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Abgeschickt von Karin am 06 Juli, 2004 um 18:12:40

Hallo!
Unser Nachbar hat (auf ca. 25m Länge!) einen Wind-/Sichtschutzzaun (Flechtzaun/undurchsichtig) errichtet, der
- an einigen Stellen ca. 2,00 bis 2,10 m hoch ist, (sehr leichte Hanglage)
- unten "luftig" ist, d.h. den Blick freigibt auf die "Füße" seiner Pflanzen,
- ca. 30 cm von seinem Grenzzaun entfernt steht,
- mit der Pfostenseite zu uns zeigt (also mit der "linken" Seite).
FRAGE: Ist das so hinzunehmen?
Wir haben nichts gegen Sichtschutz an sich, aber schon etwas gegen diese zu unserer Seite hin grottenhässliche Lösung. (Auf der anderen Seite ist alles glatt und schier.) Müssen Zäune nicht immer mit der "guten" Seite nach außen aufgestellt werden? Es käme doch auch niemand auf die Idee, einen Jägerzaun o.ä. mit den Pfosten nach außen zur Straße hin zu setzen, oder? (Hinzu kommt, dass die Pfosten aus rostendem Metall bestehen. Das wird bestimmt sehr hübsch...)
Was können wir tun?
Bevor ich mit dem Nachbarn konkret spreche (habe heute schon meine "Verwunderung" geäußert), möchte ich meine Position genauer kennen.
Konkret:
Ist dieser Sichtschutz eine "Einfriedung"?
Oder handelt es sich um eine Gartengestaltung? Muss nicht auch dann die "gute" Seite nach außen?
Bin etwas ratlos...
Vielen Dank für Infos!
Karin



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