Fehler im Vertrag?


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Abgeschickt von J. Romanowski am 27 Februar, 2008 um 12:35:20

Hallo!
In dem folgenden Vertrag sind Fehler eingebaut. Können Sie mir helfen, wo diese versteckt sind?

Zwischen der Firma

Wohnbau Muster
An der Musterstr.
22222 musterstadt

vertreten durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer R. Muster nachstehend Unternehmer genannt und

Frau
Melanie Muster
Am Musterweg

22222 musterstadt

nachstehend Bauherrin genannt,

wird folgender Werkvertrag geschlossen:

Der Unternehmer errichtet für die Bauherrin auf deren Grundstück in

Musterstadt, Musterstr.straße

Das schlüsselfertige Wohnhaus gemäß Angebot und Bau und Leistungsbeschreibung, sowie der Bauentwurfszeichnung vom 25.01.05.

Die Entwurfspläne, sowie die statische Berechnung sind ebenso Bestandteil dieses Werkvertrages wie die anhängende Bau- und Leistungsbeschreibung.

Die Bauherrin versichert, dass eine Bebauung ihres Grundstückes aufgrund öffentlich- rechtlicher Vorschriften zulässig ist.

Das schlüsselfertige Wohnhaus ohne der Außenanlage wird gemäß beiliegender Bau- und Leitungsbeschreibung übergeben.


Der Festpreis beträgt: 129.255€

(In Worten: einhundertneunundzwanzigtausendzweihundertfünfundfünfzig Euro)

inkl. 16% Mwst.

Nachträgliche Änderungen auf Verlangen der Bauherrin gehen zu ihren Lasten, soweit sie Mehrkosten verursachen.

Im Festpreis sind enthalten:
Baugenehmigungsgebühr,
Nachtrags- Genehmigungsgebühren,
Gebühren für die Einmessung und
Erforderliche Abnahmen sowie die
Bauherrn- Haftpflichtversicherung und Bauwesen
Pflaster und Kanalarbeiten
Malerarbeiten und Teppichbeläge
Erdarbeiten
Ebenfalls nicht enthalten sind die:
Anschlusskosten für Gas
Wasser
Elektro einschl
der hierfür notwendigen Erdarbeiten sowie die Revisionsschächte.

Der Baubeginn erfolgt nach erteilter Baugenehmigung , ca. 10-11. KW 2005

Die Baufertigungsstellung erfolgt bis zum 15.08.2005, sofern die Baugenehmigung bis zur 10 KW 2005 vorliegt.

Die Baustelle und deren Zuwendung muss mit mittleren und schweren Baufahrzeugen erreichbar und befahrbar sein. Hierfür hat die Bauherrin zu sorgen.

Die Bauherrin hat nach Fertigstellung der einzelnen Bauabschnitte, die ihr jeweils mitgeteilt werden, die nachstehend aufgeführten Abschlagszahlungen auf das Konto des Unternehmers bei der
Raiffeisen-Volkbank Detern eG
BLZ: 222222
Kto. Nummer: 2222222

Zu überweisen.

Die Zahlungen müssen binnen 10 Tagen nach schriftlicher Aufforderung auf das Konto des Unternehmers eingegangen sein. Erfolgt eine Zahlung nicht in der vereinbarten Frist, so hat der Bauherr die Zwischenzinsen zu tragen. Die Zahlungsaufforderung erlogt in Form von Zwischenrechnungen (von 1-5). Die 6. Rechnung ist gleichzeitig die Schlussrechnung.

Aufstellung der Abschlagszahlungen für das schlüsselfertige Wohnhaus:


1. nach Fertigstellung der Sohlplatte 15 %

2. Rohbauerstellung einschl. Aufstellung des
Dachstuhls 25 %

3. kompl. Rohbau einschl. Dacheindeckung 20 %

4. nach Einbau der Fenster, Fertigstellung der Putzarbeiten
Elektro- Klempner und Heizungsinstallationen 20 %

5. nach Fertigstellung der Fensterbänke, Estricharbeiten,
Haustüranlagen, Fliesenarbeiten 15 %

6. Rest nach Fertigstellung der von uns zu erbringenden
Leistungen 5 %


Die Gewährleistungsfrist des Unternehmers richtet sich nach Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Grundsätzlich gelten für alle Gewerke die Bestimmungen der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C, die Bestandteil dieses Vertrages sind (Anlage).

Hinsichtlich der Schlusszahlung sind sich die Parteien darüber einig, dass die Fälligkeit eintritt, sobald das Objekt fertiggestellt ist. Der Unternehmer wird rechtzeitig die förmliche Abnahme schriftlich beantragen.

Dieser Vertrag wurde zwischen den Vertragsparteien im einzelnen ausgehandelt und sodann festgeschrieben.

Er beruht auf dem, diesem Vertrag vorausgehenden, eingehenden mündlichen Verhandlungen zwischen den Parteien.


Änderungen dieses Vertrages und seiner sonstigen Bestandteile bedürfen der Schriftform.

Geringe technische Änderungen und Änderungen aufgrund des Fortschritts der Bautechnik und Bauwesen bleiben vorbehalten.

Veränderungen zum Angebot und zur Baubeschreibung vom 25.01.05:

Anstatt des Dachfensters Fabrikat Vehrx wird jetzt das Fabrikat Roto 735 k 74/118 im Bad (DG) eingebaut


Für die Bauherrin

Ort: Musterstadt den 30.03.06


Unterschrift: M. Muster

Stempel




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