Nachbar hat seine Baumaßnahmen nicht ordnungsgemäß beendet.


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Abgeschickt von Konstantin am 27 Februar, 2008 um 15:25:52

Hallo,

meine Eltern haben im Jahr 2003 einen Haus gekauft. Das Haus befand sich auf einem Grundstück, welches in zwei Hälften aufgeteilt wurde. Die Grenze bildete eine Betonmauer. Die zweite Hälfte des Grundstücks lag ca. 30 cm tiefer als die andere auf dem das Haus sich befand. In 2005 wurde auf der zweite Hälfte des Grundstücks ein Haus errichtet. Dabei wurde sehr viel Grund ausgehoben sodass die zweite Hälfte des Grundstücks jetzt über 80 cm tief ist. In 2006 entschied sich der neue Bauherr dann auf der Seite wo die Grenze verläuft einen Kaport zu errichten. Er ließ seinen Grundstück vermessen und meinte, dass die Betonmauer als Grenze nicht stimmen würde und ließ sie abreißen. Als Absicherung hat er eine 40 cm hohe Betonplatten hingestellt(ca. 30cm von dem Abhang entfernt). Das Dach des Kaports reicht direkt bis an die Grenze des Grundstücks. Das Abflussrohr ist direkt auf die Grenze gerichtet.
Ob er eine Genehmigung für diese Baumaßnahme hatte ist fraglich, doch dafür einen Verwandten im zuständigen Katasteramt der für solche Sachen zuständig ist. Ständige Anfragen haben nichts genutzt. Sie meinten, dass wir unerlaubte Aufschüttungen vorgenommen haben und diese jetzt wieder entfernen müssen. Jetzt stürzt die Erde auf sein Grundstück und wir bekommen Briefe, dass wir die Mängel bist zu dem Datum beseitigen sollen.

Was kann man jetzt am besten machen? Gibt es eine Rechtsgrundlage für solchen Fall?

DANKE IM VORAUS!!!

MfG

Constantine



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