Re: Garagenabriss


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Abgeschickt von Bauassessor am 27 Februar, 2008 um 15:30:22:

Antwort auf: Garagenabriss von Guido am 26 Februar, 2008 um 16:12:58:

Ich auch - zwei Oldtimer, die hätte ich auch gern.

Jetzt mal im Ernst, was ist Ihre Frage? Bauordnungsrechtlich hat die Anzahl ihrer Garagen erstmal keine Relevanz, sofern das im Bebauungsplan nicht anderweitig geregelt worden ist. Entscheidend ist, ob die Garagen auf der Grundstücksgrenze gebaut wurden, wie viel Meter Grundstücksgrenze diese einnehmen, wie hoch und wie lang das Carport sein soll, in welchem Bundesland das ganze passierten soll, etc.

All' diese Informationen fehlen in Ihrem Statement. Wie soll man Ihnen da helfen?


: Ich wollte mir heute von der Gemeinde eine baugenehmigungsfreie Zustimmung für die Errichtung eines Carportes holen.
: Da sagte die Dame zu mir " sie haben doch schon zwei Garagen!". Wenn Sie Ihre Garagen nicht nutzen, können Sie abgerissen werden.
: Die Garagen stehen seit 1982 auf der Grundstücksgrenze
: Die Baugenehmigungen liegen vor.
: Zwei Oldtimer stehen da drin. Und den Carport brauche ich für das Neufahrzeug.
: Freitag will die Dame vorbeikommen.
: Ich fassungslos.

: Guido





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