Re: Definition Staffelgeschoss


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Februar, 2008 um 16:00:00

Antwort auf: Definition Staffelgeschoss von Sonne am 27 Februar, 2008 um 14:05:58:

: In der BauO NW gibt es keine klare Definition des Staffelgeschosses. Wieviel muss das Staffelgeschoss gegenüber den darunterliegenden Außenwänden zurückspringen?

Die Regelung der BauO NRW (§2 Abs. 5) ist nur dann relevant, wenn es um den Vollgeschossnachweis geht. Per Definition ist ein Staffelgeschoss immer dann gegeben, wenn es gegenüber den darunterliegenden Aussenwänden zurückspringt.



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