Re: Garagenabriss


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Abgeschickt von Guido am 27 Februar, 2008 um 18:00:09

Antwort auf: Re: Garagenabriss von Bauassessor am 27 Februar, 2008 um 15:30:22:


Also, das Bundeslang ist Brandenburg.
Die Garage ist 15 m lang. und steht auf der Grunstücksgrenze.
In der Baugenehmigung von 1982 ist der vordere Teil als Garage ausgewiesen mit dem Garagentor.
an der Seite befinden sich zwei Stalltüren für
Abstellraum und Stall.
Ich hoffe die Auskünfte reichen für eine Beurteilung




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