Re: Gebäudehöhe


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Abgeschickt von Sonja am 27 Februar, 2008 um 20:49:15:

Antwort auf: Gebäudehöhe von Ingrid Bogner am 26 Februar, 2008 um 20:02:33:

In NRW wird durch die eingeschossige Bauweise nicht die Deckenhöhe festgelegt. Außerdem kann man auch z.B. ein Satteldach aufsetzen. Das zählt nicht als weiteres Geschoss. Es ist nur zu beachten, dass dort kein Vollgeschoss entsteht. (Definition in Landesbauordnung beachten!)
Ob das in Niedersachsen auch so oder ähnlich ist, weiß ich natürlich nicht.




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