Re: Baulast bei Privatstr?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sonja am 27 Februar, 2008 um 22:02:39:

Antwort auf: Re: Baulast bei Privatstr? von Jojo am 18 Februar, 2008 um 08:22:02:

Eine Privatstraße wird nicht dadurch zur öffentlichen Verkehrsfläche, dass sie keine Schranke hat. Wenn ich kein Tor an meiner Einfahrt habe, heißt das ja auch nicht, dass die öffentlich ist. Anders könnte es sein, wenn die Privatstraße öffentlich gewidmet ist. Da müsste man sich bei der Stadt/Gemeinde oder dem Eigentümer erkundigen. Bei öffentlicher Widmung kann es möglich sein, die Abstandfläche bis zur Mitte der Verkehrsfläche zu legen. Auch könnte man eine Abstandflächenbaulast eintragen lassen. Ein öffentlich bestellter Vermesser kann hier sicherlich Auskunft geben.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]