Re: Bebauungsplan und andere Ausnahmen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sonja am 27 Februar, 2008 um 22:13:44:

Antwort auf: Re: Bebauungsplan und andere Ausnahmen von Bauassessor am 23 Januar, 2008 um 17:19:12:

Am besten zum Befreiungsantrag einen Plan (Flurkarte und Bebauungsplan) einreichen, aus dem die Überschreitungen der Nachbargebäude hervorgehen. Damit kann man die Verschiebung begründen.
Ob man die Stadt auf Planungserfordernisse aufmerksam macht, sollte man sich überlegen. In der Regel erlauben alte Bebauungspläne sehr viel Freiheiten. Wenn der alte Plan seine Rechtskraft verliert, kann es sein, dass es in einem neuen Plan wesentlich mehr einschränkungen gibt. Falls kein neuer Plan aufgestellt wird, müssen sich neue Bauvorhaben an der Nachbarbebauung anpassen, die die Möglichkeiten des alten Plans evtl. nicht ausschöpfen.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]