Planungsfehler Architekt ????


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Abgeschickt von Andreas am 08 Juli, 2004 um 19:38:48

Hallo
wir haben im Jahr 2002 in Brandenburg / Dallgow
ein EFH mit Einliegerwohnung und geplanter Garage gebaut.
Beim Bau des Hauses waren die Verkehrsflächen noch im Bau.
Das Haus steht 3m von der Straße endfernd.
Als durchschnitliche Höhenlage wurde 41,5m ünn eingemessen.
Im Amtlichen Lageplan war die Straße als Planstrße gekennzeichnt ohne Höhenangaben.
Die Höhenangaben waren aber zu diesem Zeitpunkt genemigt und bestätigt.
Die mitlere höhe der Straße ist 42,15m ünn erichtet worden.
Wir haben nun das Problem,daß Fenster die über der Erde sein sollten auf der Straßen Seite mit Lichtschächten versehen werden müssen. ( Straßenaufbau ca. 50-60 cm in 3m Abstand )
Die Garagenzufahrt mit gefälle zur Garage laufen muß und ein weiters Fester verdecken.
zudem haben wir festgestellt das die Ansichtszeichnungen welche nicht bemaßt sind aber Maßstab 1:100 sind bei der Angabe 1.15m ( OKFFB 42,65 )Zeichnerich auf 1,39m OKFFB dargestellt sind.
Andere Darstellung wie in der Wirklichkeit.
Die Schnitzeichnung mit Maßen ist Koreckt erstellt, ohne Angaben zu Fenstersturz und Pklatzierung der Fenster.
Hier meine Fragen:
Muß der Architekt die Straßenhöhen mit in seiner Planung aufnehmen und uns darüber unterrichten,das es zu solchen Problemen führen Kann.
Müssen zeichnungen Maßstablich gefertigt werden auch wenn sie nicht bemaßt sind und Bestandteil der Baugenehmigung sind.



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