Re: Baumängel


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Abgeschickt von heinz Marder am 01 Maerz, 2008 um 11:09:29

Antwort auf: Baumängel von René Jongmans am 31 Januar, 2008 um 17:33:04:

: Wie lange gilt das BGB wenn versteckte Mängel die Ursache sind für feuchte Wände im Haus.
: Wenn der Bauunternehmer Insolvenz beantragt hat und unter einen anderen Name weiter arbeitet, kann man dann den Bauherr verklagen, wenn es um einen Schlüsselfertiges Haus handelt?

Sende mir ein mail und ich werde Dir einen Beitrag anhängen. mfg



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