Re: Abstellfläche für Kfz Baugenehmigung?


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Abgeschickt von Günter Lochschmidt am 01 Maerz, 2008 um 18:27:15

Antwort auf: Re: Abstellfläche für Kfz Baugenehmigung? von Bauassessor am 28 Februar, 2008 um 13:12:36:

: Sie obliegen der Annahme, dass Sie mit Ihrem Grundstück machen können, was Sie wollen. Das stimmt aber nicht.
: Zum einen regelt die jeweilige Baugenehmigung, welche Nutzung zulässig ist. Zum anderen regelt der Bebauungsplan - sofern vorhanden - bzw. die Regelungen der §§ 34/35 BauGB zum Innenbereich/ Außenbereich die zulässigen Nutzungen. Und die Nutzung als Abstellplatz für gebrauchte (?) Kfz (eine gewerbliche Nutzung) scheint diesen Regelungen zu widersprechen.

: Eine legale Umgehung sehe ich nicht. Finden Sie raus, ob diese Nutzung auf Ihrem Grundstück prinzipiell genehmigungsfähig ist. Wenn ja, stellen Sie einen Bauantrag. Wenn nicht, müssen Sie mit der Kommune sprechen, um festzustellen, ob man durch Änderung / Aufstellung des Bebauungsplans eine Genehmigungsfähigkeit herstellen kann.

: Falls nicht, dann sehe ich keine Option für Sie.
Danke für die Antwort.
Habe dort privat einige Fzg (minis ,opel blitz,280 er)zur eigennutzung abgestellt,werden auch bewegt.
ich bin sprachlos.

: : Hallo
: : Hab heute PostBekommen von dem Bauamt Büdingen (Hessen)
: : Aufgrund einer Nachbareingabe wurde festgestellt das mein Grundstück als Abstellplatz für gebr.Kfz genutzt wird.
: : Dies wäre baugenehmigungspflichtig
: : jetzt wollen die mir die Nutzung untersagen.
: : Geht das ?Das kommt bald einer enteignung gleich
: : Kann man das umgehen?zb die kfz jede woche umstellen oder so.
: : Bitte um Hilfe gruß günter





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