Re: Bay Bauordnung - Aufschüttung


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 02 Maerz, 2008 um 16:16:57

Antwort auf: Bay Bauordnung - Aufschüttung von Carmen am 29 Februar, 2008 um 08:02:28:

: Was versteht man eigentlich unter dem Begriff Aufschüttung in der Bay.BO Artikel 63 Abs 8 ?

Eine Aufschüttung im Sinne der LBO ist eine aus Bauprodukten hergestellte Erhöhung.

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Tel.: 02484 / 2683
Fax: 02482 / 2583


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