Estrichabrechnung


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Abgeschickt von Ortner Michael am 09 Juli, 2004 um 19:44:17

Hallo Bauforunmleser!

Betreff: Estrichabrechnung (Mehr- oder Minderhöhen ).

Sachverhalt:
Wir erteilten den Auftrag in unserem Fertighaus OG und EG mit Anhydritestrich und KG mit Zementestrich zu verlegen. Vorarbeiten (Dämmung, Trittschall) wurden von uns ausgeführt.
Im Auftrag waren die qm-Preise und Mehr- oder Minderstärken (je 5mm) bei Erfordernis angegeben. Frage: Was ist als Mehr- oder Minderhöhe zu bezeichnen und wann dürfen diese berechnet werden? Ist es z. B. möglich, dass von 65,48 qm Wohnfläche im OG 62,83 qm Mehrpreis für 5mm Mehrstärke und 2,83 qm Mehrstärke zu 10mm berechnet werden, obwohl wir keine Aufforderung erteilt haben, höheren Estrichbelag einzubringen. Im EG wurden von 75,85 qm 42,68 qm Mehrstärken zu je 5 mm berechnet.
Wir haben hierfür die Zahlung verweigert.
Begründung: Zweifel an der Ausführung der Mehrstärken.
Die Estrichfirma ließ uns nach einem Jahr Stillschweigen ein Messprotokoll zukommen, in dem Mehr- oder Minderstärken im einzelnen aufgeführt sind. Außerdem wird in diesem Schreiben behauptet, wir wären auf die Erfordernis von Mehr- oder Minderhöhen hingewiesen worden und hätten diese akzeptiert. Das war jedoch nicht der Fall.

Was kann man tun, wenn man im Zweifel ist, ob diese Mehrstärken überhaupt eingebracht, bzw. erforderlich waren? Hätte uns die Firma im voraus oder zumindest bei der Ausführung darauf hinweisen müssen, dass Mehrstärken eingebracht werden müssen.

Im KG:
In einem Vorgespräch vereinbarten wir im KG im Bereich Waschküche (24,9qm) die Estricharbeiten mit Gefälle aufzuführen (Bodeneinlauf). Uns wurde angeboten, dem Zementestrich eine Estricharmierung beizumischen, was von uns jedoch abgelehnt wurde. Auf Mehrkosten wurde nicht hingewiesen und auch in unserem Auftrag sind keine Mehrkosten hierfür angegeben.
Auf der Rechnung wurden Mehrkosten für Estricheinbau im Gefälle (4,22 Euro/qm plus MWST) als auch 2,20 Euro/qm plus MWST für Estricharmierung berechnet.
Auch diese Mehrkosten wurden von uns nicht bezahlt.
Im letzten Schreiben wurden wir aufgefordert, einen neutralen Gutachter einzuschalten, der die Sachlage klären soll. ( kostet bestimmt ein Vermögen, oder ???????)-Fußbodenbeläge sind im OG und EG bereits verlegt!
Uns wurde jetzt eine Frist gesetzt bis zum 15.07.04.

Wie ist die rechtliche Lage hierzu? Sind die Forderungen rechtens????
Wie können wir uns verhalten? Zusätzliche Kosten möchten wir vermeiden.
Wer kann Auskunft erteilen, oder kennt sich mit Estrichabrechnungen aus ?

Bitte dringend Rückmeldung geben, danke!!!!!!!




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