Re: Grunddienstbarkeit vor Landesbauordnung?


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 02 Maerz, 2008 um 19:28:55

Antwort auf: Grunddienstbarkeit vor Landesbauordnung? von Sandra Meyer am 29 Februar, 2008 um 14:51:02:

: Hallo!
: Darf eine Grunddienstbarkeit inhaltlich von der Landesbauordnung abweichen?? Und ist sie dann gültig?
: Wenn z.b in der Landesbauordnung steht dass man nur bis zu 3m an die Grundstücksgrenze bauen darf und Nachbarn in einer Grunddienstbarkeit ausmachen dass sie 6m Abstand zur Grenze halten wollen.
: Ist die Grunddienstbarkeit dann wirksam?
: Freue mich sehr über antworten!


Solche Eintragungen im Grundbuch weichen meist immer von LBO ab, da sie ansonsten erst gar nicht eingetragen werden müssen. Wenn Sie 3,0 m von der Grenze weg bauen müssen, dann dürfen Sie meist erst Recht 6,0 m von der Grenze weg bauen, es sei denn, der Bebauungsplan, oder sonstige Gestaltungssatzungen gestatten dies nicht.


Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

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