Re: Abstandsflächen bei Kettenhäusern, 16m Privileg


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Maerz, 2008 um 19:53:57

Antwort auf: Abstandsflächen bei Kettenhäusern, 16m Privileg von fiper am 29 Februar, 2008 um 15:46:13:

: Hallo,
: unser Nachbar will eine Wohnanlage bauen.
: Diese soll aus 2 mit einem Treppenhaus verbundenen jeweils ca. 15 m langen Häusern bestehen. Die Häuser sollen am Treppenhaus um ca 2,60m gegeneinander versetzt sein. Um nur halbe Abstandsflächen zu benötigen macht er von dem sog. "16m-Privileg" der Bayerischen BO Gebrauch.
: Meine Frage:
: Inwieweit sind die beiden aneinander gebauten Häuser als 1 Gebäude zu sehen, daß dann natürlich über 16m lang wäre oder reicht ein solcher Versatz um von 2 Gebäuden auszugehen?

Meines Erachtens kann die Abstandflächenpriveligierung immer nur für ein Gebäude auf einem Grundstück in Anspruch genommen werden. Inwieweit das angesprochene Objekt die Kriterien erfüllt ist ohne Einsicht in Pläne kaum zu beantworten.



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