Re: Bauvoranfrage : 1x Einspruch, 2x keine Anhöhrung


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Abgeschickt von Nadie am 03 Maerz, 2008 um 09:57:48:

Antwort auf: Bauvoranfrage : 1x Einspruch, 2x keine Anhöhrung von Holger am 27 Februar, 2008 um 07:52:46:

Welche Folge soll sich aus einer Wiederholung der Anhörung ergeben? Können Sie in der Sache inhaltlich noch etwas ernsthaftes Neues vortragen?
Wenn es wirklich materielle Rechtsverstösse gibt, können Sie die nach Erteilung des Bescheides - je nach Bundesland - per Widerspruch oder Klage durchsetzen.



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