Klage auf Umschreibung Grundbuch


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Rühle am 03 Maerz, 2008 um 12:28:23:

Im Notarvertrag ist der Kauf eines Grundstücks und des geschlossenen Rohbaues vom Bauträger (VOB) wie folgt geregelt: 95% der Kaufsumme nach Fertigstellung des Rohbaues und 5% nach Fertigstellung Aussenanlagen.

Bei der Fertigstellung des Rohbaues wurde anstandslos bezahlt. Seitdem wurden die Mängel nicht beseitigt. Auf die Fertigstellung der Aussenanlagen warte ich schon über ein Jahr. Zwar wurden einige Dinge gemacht (Zäune, etc.) aber andere Dinge (Terasse, etc.) eben noch nicht.

Nachdem ich den Bauträger in Verzug gesetzt und auch die Ersatzvornahme mitgeteilt habe, muß ich nun auf Umschreibung des Grundbuches klagen. Wie geht man da am Besten Vor? Bei welchem Gericht? Was ist der Prozeßwert?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]