Re: Nutzungsänderung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Maerz, 2008 um 03:10:02

Antwort auf: Nutzungsänderung von Petra Kokl am 02 Maerz, 2008 um 20:26:53:

: Hallo , vielleicht kann mir jemand helfen
: Ich habe im Oktober 2007 einen kleine Landen eröffnet , der vorher ein Frisörgeschäft war. Ich habe nun einen Lebensmitteleinzelhandel mit kleinem Stehimmbiss und auserhaus verkauf. In einer Voranfrage bei der Bauaufsicht wurde mir gesagt, dass es keiner Nutzungsänderung bedarf, da hier schon immer ein Gewerbe bestand. Nun ist nach fast 4 Monaten ein Breif gekommen, dass ich einen kompletten Bauplan eingeben muß , obwohl ich keinerlei veränderung vorgenommen habe, die einen statischen oder Ansicht veränderlichen Grund haben.
: Nun meine frage:
: Wieso muß ich nun eine kompletten Bauplan mit Nachbarschafts Unterschriften einreichen?
: Kann das Geschäft von amtswegen geschlossen werden ?
: Wäre über eine kompetente Antwort froh
: Danke
: Petra

Vermutlich ist bei der "Voranfrage" ein Missverständnis entstanden. Eine Nutzungsänderung ist auch dann erforderlich, wenn sich die Art der Nutzung ändert wie z. B. Friseur (Dienstleistung) in Einzelhandel mit Imbiss. Diese Änderungen können verschiedene Auswirkungen z. B. auf Stellplatzbedarf usw. haben, der dann neu nachzuweisen ist.




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