Re: BayBO 2008 - eigentlich ganz einfach ...


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Maerz, 2008 um 03:16:36

Antwort auf: BayBO 2008 - Überforderung von Margit am 03 Maerz, 2008 um 20:11:22:

: Guten Tag, ich habe Probleme mit der BayBO 2008 Art. 6 (9)1: In den Absandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen (???) sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig....
: heißt dass, dass z. B. eine Garage,die bisher an der Grenze errichtet werden durfte, oder einen Abstand von 3 m einhalten mußte, jetzt auch einen geringeren Abstand von der Nachbargrenze haben darf?
: und was bedeutet:2 Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nrn. 1 und 2 darf insgesamt 15 m nicht überschreiten?
: und wieviel Grenzbau ist denn jetzt noch zulässig?
: (Jede Seite mit 9 Metern, oder insgesamt max. 15 Meter)
: Vielen dank, da bin ich echt überfordert.

... die privilegierten Gebäude (Garagen und Abstellräume) dürfen auch in einem beliebigen Abstand zur Grenze stehen ohne dadurch Abstandflächen auszulösen. Die grenznahe bzw. privilegierte Grenzbebauung darf zu einer Grenze nicht über 9 m und insgesamt zu allen Grenzen nicht über 15 m lang sein.




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