"private Grünfläche" im B-Plan


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Abgeschickt von Thomas Heyder am 04 Maerz, 2008 um 13:55:58

Wir haben ein Grundstück erworben, welches im hinteren Bereich eine im B-Plan als "private Grünfläche" bezeichneten Teil beinhaltet.
Im B-Plan wirde für diesen Bereich neben Vorgaben zur Bepflanzung (Wiese mit Gehölz) folgende Angaben gemacht: "eine bauliche Nutzung sowie Lagerung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen ist nicht zulässig".

Vermarktet wird dieses Gebiet von einer Urbanierungs Gesellschaft, welche auch als Verkäufer auftritt.

Im Gespräch wurde uns versichert, dass ein Schuppen zulässig sei.

Inzwischen haben wir (wie auch einige Nachbarn) einen Holzgeräteschuppen (ohne Fundament) und einen Komposthaufen aufgestellt.

Nun brotelt es im Gemeinderat wegen der Geräteschuppen.

Meine Frage: Nach BauGB ist ein Schuppen durchaus ein Gebäude (aber Genemigungsfrei). Ist das Aufstellen eines solchens auch eine "bauliche Nutzung" und somit entgegen der Texlichen Festsetzungen im B-Plan?
Könnte in einem nächsten Schritt der Komposthaufen auch zur Diskussion stehen?
Nachbarn ( auch deren Grundstücke nicht im B-Plan liegen) haben sich bisher nicht negativ geäußert.

Vom Verkäufer haben wir die Aussage leider nur mündlich.

Vielen Dank für Eure Hinweise



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