Grundstück- Bebauungsplan o. Baugenehmigung?


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Abgeschickt von Thomas am 04 Maerz, 2008 um 15:28:01:

Wir sind stolze Besitzer eines Grundstücks in Bayern und wollen uns vorab etwas informieren. Für dieses Grundstück gibt es einen Bebauungsplan. So wie wir das verstehen, können wir diese (recht engen) Vorgaben einhalten, oder folgendes in Anspruch nehmen; 6. Befreiungen: von planungsrechtlichen Festsetzungen werden nur mit Zustimmung der Gemeinde vom Landratsamt erteilt, wenn die Voraussetzungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erfüllt sind. Bei überwiegend wohngenutzten Gebäuden entfällt aber dann die Genehmigungsfreistellung. Wir haben sowieso vor, unser Haus über eine Baugenehmigung laufen zu lassen, können wir nun unter Anwendung der Bauordnung Bayern vom B-Plan abweichen?



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