Abgeschickt von Bauer am 04 Maerz, 2008 um 15:42:05:
Mich würde interressieren, wie der Begriff Grundstück definiert ist, da viele Vorschriften sich ja auf ein Grundstück , z.B. Grenzbebauung beziehen? Es ist doch auch möglich, dass ein Grundstück aus mehreren Flurnummern besteht. Andererseits kann man ja sein Grundstück auch teilen lassen, hat man dann automatisch 2 Grundstücke? Was ist, wenn ein Eigentümer neben seinem eigenen Grund noch ein Grundstück in direkter Nachbarschaft kauft, hat er dann 2 Grundstücke, oder nur eines? Nehmen wir mal an, wir sind in Bayern ohne Bebauungsplan.