Re: auserordenliche Kündigung von Werkvertrag


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Abgeschickt von thor am 04 Maerz, 2008 um 16:45:52

Antwort auf: Re: auserordenliche Kündigung von Werkvertrag von Ralf Wortmann am 22 Februar, 2008 um 20:19:47:

Der AG kann seine Vertragserklärung innerhalb einer Frist von zwei Wochen, ohne weitere Begründung, schriftlich widerrufen.Der Lauf der Frist beginnt am Tage derist Aushändigung der Widerrufsbelehrung.Die Frist ist gewahrt, wenn die Widerrufschrift innerhalb zwei Wochen an die Adresse .... abgesandt ist.
Ort... Fristbeginn für den Widerruf 22.01.08

Darunter 2* Unterschrift der AG, einmal unterschrieben, einmal nicht

Davon abgesehne, was ist mit einer Anfechtung nach
§119, 120 oder sogar 123 BGB, da ich ja davon ausging das es sich beim unterschreiben des Vertrags lediglich um die sicherung eines Festpreisangebotes handelte und es jederzeit mir überlassen sei, ob ich sie auch durchführen lasse, der Vertreter mich bewußt in diesem Glauben lies und mich nicht belehrte das ich eine Baumaßnahme fest vereinbare und fragen über diesen Punkt vorsetzlich falsch beantwortete um eine Unterschrift zu erschleichen




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