Dachüberstand - jetzt alles zulässig?


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Abgeschickt von Marion am 05 Maerz, 2008 um 11:01:52:

Wie sieht es denn jetzt in Bayern mit den Dachüberständen aus? Bisher waren ja "Vorbauten wie Dachvorsprünge" bis 150 cm betrachtungslos.
Beispiel 1: Haus, traufständig, anrechenbare Wandhöhe 5 Meter, 16-m-Privilege soll angewandt werden. Werden die 3 Meter von Grenze zu Wand oder zur Traufe gemessen? Ist jetzt jeglicher Dachüberstand betrachtungslos, kann ich also das Dach bis zur Grenze ziehen?
Beispiel 2: Garage, Wandlänge 9 Meter, mittlere Höhe 3 Meter, "Grenzbau" (Ich bleibe jetzt natürlich so´n Meter von der Grenze weg, da hab´ich dann noch ´ne tolle Krempelecke, die ich meinem Nachbarn vor´s Wohnzimmer stelle, ich brauch´ja nicht draufschaun), Giebelfläche zur Grenze. Wieviel Dachüberstand ist wenn überhaupt noch möglich?
Bitte nicht wundern, ich finde die neue Bauordnung einen Rückschritt.



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