Priviligierter Forstwirt nach bay. Bauordnung


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Abgeschickt von Carmen am 06 Maerz, 2008 um 21:22:35

1. Unter welchen Voraussetzungen ist man priviligiert?
2. Gibt es eine Möglichkeit diesen Status zu erhalten, wenn man beispielsweise nur ca 2,3ha Wald besitzt und diesen selbst bewirtschaftet?
3. Darf ich auch als nichtpriviligierter Forstwirt auf landwirtschaftlicher Fläche im Außenbereich mein Holz für Eigenbedarf lagern?





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