Re: BGH zu Schrottimmobilien


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Abgeschickt von Chorma am 07 Maerz, 2005 um 16:59:03

Antwort auf: BGH zu Schrottimmobilien von Florian am 07 Maerz, 2005 um 10:10:09:

In der FAZ vom 2.3.2005 erschien ein Artikel zu diesem Thema. Außerdem haben sich einige Autoren in juristischen Fachzeitschriften mit den unterschiedlichen Auffassungen der beiden Senate des BGH befasst. Hierzu empfehle ich den Besuch einer juristischen Fachbibliothek.

Natürlich versucht jeder Senat, die Vorlage zum Großen Senat zu vermeiden. Dies müsste er aber, wenn er von den tragenden Gründen eines anderen Senats abweichen will. Deshalb wird jeder Senat seine Urteilsbegründungen möglichst so darstellen, dass es auf die Abweichung nicht ankommt.

Du machst es dir, glaube ich, zu einfach, die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats auf "Denkfehler" eines älteren Vorsitzenden Richters zu schieben, der demnächst in Pension geht. Natürlich spielen bei der Rechtsauslegung in den Urteilen auch Grundüberzeugungen der Richter eine Rolle. Denn jeder Richter möchte, dass seine Urteile nicht nur juristisch korrekt, sondern auch "gerecht" sind. Und darunter verstehen Richter offensichtlich nicht immer dasselbe, wie man an den Urteilen des II. und des XI. Zivilsenats ersehen kann.

Im Rahmen deiner Seminar-Arbeit wird es deine Aufgabe sein, die "Denkfehler" des XI. Zivilsenats aufzudecken.





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