Pflasterarbeiten


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Abgeschickt von Ehrenfried Keller am 10 Juli, 2004 um 15:39:40

Der Bauträger hat Pflasterarbeiten in Auftrag gegeben.
Er hat die Leistung an den Pflasterer nicht bezahlt.Hat der Pflasterer nun das Recht, die Steine aus meiner Hauseinfahrt wieder zu entfernen bzw hat er das Recht den vollen Preis von uns dann einzufordern.
Wir haben über die Raten für unser Haus bereits einen Teil des Pflasters an den Bauträger bezahlt.
Es eilt, da der Pflasterer bereits eigenmächtig einige Steine entfernt hat.




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