Schuppen-Dacherhöhung


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Abgeschickt von Verena am 09 Maerz, 2008 um 20:30:59

Hallo.

Ich würde sehr gerne wissen, ob man in BW irgendeine Baugenehmigung benötigen würde, wenn man bei einem Schuppen der 19,5 m² Innenfläche hat, eine Dacherhöhung um ca. 1 m an der tiefen Stelle (Pultdach) machen wollte. Ein positiver Bescheid in Bezug auf eine Nutzungsänderung vom Schuppen in einen Pferdestall würde schon vorliegen. Dieser Schuppen würde dann innerorts, jedoch ohne Nachbarn innerhalb von 15 m liegen.
Für jegliche Informationen wäre ich sehr dankbar, da ich mit der Formulierung der Gesetze nicht wirklich klar komme.
Dankeschön, Verena



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