Grenzabstände nach §7a NBauO


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Abgeschickt von Harry am 10 Maerz, 2008 um 09:20:33

Folgende Sitation: Ein Wohngebäude ist an einer Grenze mit 3m Grenzabstnd gem. §7a NBauO gebaut. Länge des Gebäudes 12m. Nun soll an dieses Gebäude eine Garage mit 6m Länge angebaut werden. Wird dann die zulässige Länge von 17m , wie in §7b erwähnt überschritten, oder hat die Garage hier einen Sonderstatus, da ich eine Garage lt. §12 ja auch direkt auf eine Grenze bauen darf?



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