Abgeschickt von Wolfgang Schoknecht am 11 Juli, 2004 um 21:31:54
Ohne Vorankündigung zieht unser Nachbar im Abstand von 0,8m zur Grundstücksgrenze einen Anbau hoch.
Ein Fenster, das direkten Einblich auf mein Grundstück gewährt ist vorgesehen.
Welche Vorschriften / Gesetze sind hier bindend? Worauf kann ich mich berufen ?