Re: Auflagen für temporäre Geschäfte...


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Abgeschickt von Nadie am 10 Maerz, 2008 um 13:09:23:

Antwort auf: Auflagen für temporäre Geschäfte... von Max am 10 Maerz, 2008 um 11:31:56:

In NRW könnte das Stichwort "Fliegende Bauten" heißen, geregelt in der Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten. Und dann wird es umständlich.
Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis? Baugenehmigung? Gewerberecht? Soll da wirklich verkauft werden? Steuerrecht?
Wenn alles korrekt sein soll, wird das eine aufwändige Diplomarbeit.




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