Abgeschickt von dirk schönefeldt am 11 Maerz, 2008 um 14:31:27
Kann eine Gemeinde einen seit über 40 Jahren geltenden Bebauungsplan ersatzlos aufheben?
Wenn ja, wo ist das geregelt?
Kann die untere Bauaufsicht oder eine andere Behörde in diesem Falle von der Gemeinde die Aufstellung eines neuen B-Planes fordern?
Gruß Dirk