Re: Grundstück - Definition


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Abgeschickt von Bauer am 11 Maerz, 2008 um 17:08:03:

Antwort auf: Re: Grundstück - Definition von K.D. am 06 Maerz, 2008 um 16:06:59:

: Danke,für die Antwort. Man kann also aus zwei Grundstücken durch Zusammenlegen eines machen. Gehr das umgekehrt genauso? Kann ich aus einem Grundstück zwei machen? Das hätte ja Auswirkungen auf das Baurecht. z.B Grenzbebauung: 9 Meter pro Seite/Grenze, wenn ich mehr will, mache ich aus meinem einem Grundstück einfach zwei, und schon habe ich das doppelte zur verfügung?

: : Theoretisch ja, es stellt sich dann nur die Frage, ob eine Teilung baurechtlich auch möglich ist. Wenn durch die Teilung baurechtlich unzulässige Zustände entstehen würde der Teilung nicht zugestimmt werden.

: Ergänzung:
: Und außerdem kann trotz nach Bauordnungsrecht zulässiger Grenzbebauung das Vorhaben immer noch bauplanungsrechtlich unzulässig sein, weil es zum Beispiel gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt oder andere planungsrechtliche Bebauungsverbote nicht eingehalten werden. Und Bauplanungsrecht geht vor Bauordnungsrecht.
: Das heißt, trotz vermeintlich cleverer Grundstücksteilung und mehr Grenze, darf man trotzdem nicht auf oder an selbige bauen.


Was sind denn nebendem Rücksichtnahmegebot noch planungsrechtliche Bebauungsverbote? Und was nützt mir als Nachbar das Rücksichtnahmegebot, wenn bestimmte Bauvorhaben genehmigungsfrei sind?



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